PPflichtteilSüd
Pflichtteilsrecht · Schwerpunkt Bayern & Baden-Württemberg

Enterbt oder im Testament übergangen? Sehen Sie, was Ihnen zusteht.

Berechnen Sie in wenigen Minuten die mögliche Größenordnung Ihres Pflichtteilsanspruchs. Kostenlos, unverbindlich und ohne Anmeldung.

Kostenlos & unverbindlich Ohne Anmeldung DSGVO-konform

Warum eine Schätzung sinnvoll ist

½
Der Pflichtteil bleibt

Auch wer enterbt wurde, hat in der Regel Anspruch auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.

+
Schenkungen zählen mit

Übertragungen zu Lebzeiten können den Anspruch deutlich erhöhen. Das wird oft übersehen.

Fristen laufen

Ansprüche verjähren. Eine frühe Orientierung schafft Klarheit über Ihre Lage.

Das Problem
Wer im Testament übergangen wird, hat trotzdem einen Anspruch. Nur weiß kaum jemand, wie hoch er wirklich ist.

Der Pflichtteil steht Kindern, Ehegatten und unter Umständen Eltern zu, auch gegen den Wortlaut eines Testaments. Entscheidend ist nicht nur der sichtbare Nachlass, sondern auch das, was vorher passiert ist.

1
Schenkungen zu Lebzeiten

Immobilien oder Geldbeträge, die in den Jahren vor dem Tod übertragen wurden, können dem Nachlass wieder hinzugerechnet werden.

2
Lebensversicherungen an Dritte

Summen, die direkt an eine andere Person ausgezahlt wurden, bleiben häufig unberücksichtigt, obwohl sie zählen können.

3
Vermögen kurz vor dem Tod

Größere Abhebungen oder Überweisungen kurz vor dem Erbfall lassen sich oft nachvollziehen und prüfen.

So funktioniert es

In drei Schritten zur ersten Orientierung

Vom Rechner bis zur kostenlosen Ersteinschätzung. Sie entscheiden in jedem Schritt selbst, ob Sie weitergehen.

Schätzung anfordern

Sie beantworten 7 strukturierte Fragen, ohne sensible Personendaten. Der Rechner zeigt Ihnen sofort eine Spanne für die mögliche Größenordnung Ihres Anspruchs.

Kostenlose Ersteinschätzung

Wenn Sie möchten, schauen wir uns Ihre Situation genauer an und melden uns mit einer ersten, unverbindlichen Einschätzung. In der Regel an Werktagen innerhalb von zwei Tagen.

Nächste Schritte besprechen

Gemeinsam klären wir, ob und wie sich Ihr Anspruch durchsetzen lässt. Für die rechtliche Vertretung im Bedarfsfall arbeiten wir mit Fachanwälten für Erbrecht zusammen.

Der Pflichtteils-Rechner

Was steht Ihnen zu?

Eine Orientierungs-Schätzung anhand der gesetzlichen Grundregeln. Keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Frage 1 von 7
Wer dahinter steht

Transparenz von Anfang an

JW

Jonas Wünsch, Gründer

Mit Hintergrund im Family-Office-Bereich und Schwerpunkt auf erbrechtlichen Vermögensfragen baue ich einen spezialisierten Service für Pflichtteilsansprüche in Süddeutschland auf. Der Anlass: Bei sechsstelligen Anliegen bleiben Schenkungs- und Ergänzungsansprüche in der Praxis oft unbeachtet.

Diese Seite richtet sich an Menschen, die wissen wollen, ob sich eine genauere Prüfung ihres Pflichtteils lohnt.

Was Sie hier bekommen

  • Eine kostenlose Orientierungs-Schätzung zur Größenordnung Ihres Anspruchs
  • Auf Wunsch eine kostenlose, unverbindliche persönliche Ersteinschätzung
  • Eine ehrliche Einschätzung, ob sich der weitere Weg für Sie lohnt

Was wir nicht tun

  • Keine Rechtsberatung im Einzelfall über diese Seite
  • Keine Weitergabe oder kein Verkauf Ihrer Daten an Dritte
  • Keine Versprechen einer konkreten Anspruchshöhe vor einer Prüfung

Hinweis: Die Schätzung auf dieser Seite ersetzt keine anwaltliche Beratung. Sie dient ausschließlich Ihrer ersten Orientierung. Für die rechtliche Prüfung und Durchsetzung im Einzelfall arbeiten wir mit zugelassenen Fachanwältinnen und Fachanwälten für Erbrecht zusammen.

Häufige Fragen

Was Sie wissen sollten

Was ist der Pflichtteil eigentlich?
Der Pflichtteil ist ein gesetzlicher Geld-Mindestanspruch gegen den oder die Erben, in Höhe der Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Er steht Abkömmlingen (Kindern, unter Umständen Enkeln), Ehegatten und unter Umständen Eltern zu. Der Anspruch besteht auch dann, wenn ein Testament den Berechtigten ausschließt. Er lässt sich nur in seltenen Ausnahmefällen entziehen (§ 2333 BGB).
Was kostet mich die Schätzung und die Ersteinschätzung?
Der Rechner und die persönliche Ersteinschätzung sind kostenlos und unverbindlich. Sie gehen mit Ihrer Anfrage keine Verpflichtung ein und es entstehen Ihnen keine Kosten. Über das weitere Vorgehen und mögliche Kosten einer Durchsetzung sprechen wir erst, wenn Sie das ausdrücklich wünschen, und immer transparent im Voraus.
Wann verjährt mein Anspruch?
Pflichtteilsansprüche verjähren in der Regel in drei Jahren, gerechnet vom Schluss des Jahres, in dem Sie vom Erbfall und davon erfahren haben, dass Sie übergangen wurden (§§ 195, 199 BGB). Bei Ergänzungsansprüchen wegen Schenkungen beginnt die Frist erst mit Kenntnis von der Schenkung. Die Höchstgrenze liegt bei 30 Jahren ab dem Erbfall. Wegen der laufenden Fristen ist eine frühe Orientierung sinnvoll.
Wie genau ist die Schätzung?
Der Rechner wendet die gesetzlichen Grundregeln des Pflichtteilsrechts auf Ihre Angaben an und gibt eine Spanne aus. Er kann eine persönliche Prüfung nicht ersetzen, weil die tatsächliche Höhe von Details abhängt, etwa der genauen Bewertung von Immobilien, der Ausgestaltung von Schenkungen oder dem Wortlaut eines Testaments. Die Schätzung ist als erste Orientierung gedacht, nicht als verbindliche Aussage.
Was passiert mit meinen Daten?
Die 7 Fragen des Rechners erheben keine Namen oder sensiblen Personendaten. Erst wenn Sie aktiv eine Ersteinschätzung anfordern, geben Sie Kontaktdaten an, ausschließlich zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage. Wir geben Ihre Daten nicht an Dritte weiter und verkaufen sie nicht. Details finden Sie in der Datenschutzerklärung.
Wie unterscheidet sich das von einem Prozessfinanzierer?
Klassische Prozessfinanzierer konzentrieren sich meist auf große Verfahren ab sechs- oder siebenstelligen Streitwerten und prüfen jeden Fall aufwendig einzeln. Der Schwerpunkt hier liegt auf mittelgroßen Pflichtteilsansprüchen, bei denen Ergänzungsansprüche aus Schenkungen in der Praxis besonders häufig übersehen werden. Eine Festlegung treffen Sie zu nichts. Sie bekommen zunächst nur eine Orientierung.
Pflichtteil kostenlos schätzen

Wir verwenden Cookies und ähnliche Technologien nur mit Ihrer Einwilligung, um die Nutzung dieser Seite anonym zu messen und den Erfolg von Anzeigen auszuwerten. Notwendige Funktionen laufen ohne Einwilligung. Datenschutz